LIG-HTS AGB


Bitte lesen Sie die folgenden Spielregeln sorgfältig durch.
Wenn Sie an Angeboten von LIG-HTS teilnehmen, erklären Sie sich damit einverstanden, sie zu akzeptieren.


1 Verschiebung von Terminen
2 Platz sichern und Zahlungsweise
3 Seminar-Versicherung

4 Rücktritt von den anderen Veranstaltungen

5 Rechtsstand

6 Haftung und Ausschluss

7 Abstinenz

8 Schweigepflicht

9 Urheberrecht und Copyright

10 Einverständniserklärung


1
Verschiebung von Terminen
Ist die Mindestanzahl an Anmeldungen zwei Wochen vor dem Starttermin nicht erreicht, kann dieser nach hinten verlegt werden. Bei Ausfall des Referenten kann eine Veranstaltung auch kurzfristig verschoben werden. Oder es wird, wenn möglich, ein Ersatz-Referent gerufen.
Schadensersatzansprüche der angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen.

2
Platz sichern und Zahlungsweise
Mögliche Ratenzahlungen und Ermäßigungen finden Sie in der Ausschreibung der Veranstaltung. Mit Eingang der jeweiligen Gebühr oder Anmeldegebühr auf das Konto von LIG-HTS und Eingang der schriftlichen Anmeldung bei LIG-HTS ist Ihr Platz gesichert.
Die Reihenfolge des Zahlungseingangs entscheidet über die Platzvergabe. Sind keine Plätze mehr frei, bekommen Sie Bescheid, dass Sie in die Warteliste aufgenommen sind.
Sie bekommen vor Veranstaltungsbeginn die Mitteilung, ob für Sie noch ein Platz frei
geworden ist. Falls nicht, überweisen wir Ihnen die eingezahlte Gebühr zurück.

3
Seminar-Versicherung

LIG-HTS empflieht Ihnen, eine Seminar-Versicherung abzuschließen.
Diese kann unsere Stornogebühren abdecken, und Ihr Risiko verringert sich!
Informationen dazu

4
Rücktritt von
Veranstaltungen
Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn können Sie zurücktreten. Wir überweisen Ihnen die Gebühr zurück unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung bis zwei Wochen vor Beginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 % einbehalten, später und bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 60 %. Die restliche Summe wird zurück überwiesen.
Erfolgt der Rücktritt später als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, kann leider keine Rücküberweisung erfolgen, es sei denn, aus einer Warteliste nimmt eine Person kurzfristig teil. Es kann auch eine Ersatzperson gebracht werden, deren Akzeptanz sich die Veranstaltungsleitung vorbehält.

5
Rechtsstand
Die Referenten von LIG-HTS üben ihre Tätigkeit jeweils in alleiniger Verantwortung aus.
Gerichtsstand ist München.

6
Haftung und Ausschluss
Die Leitung der Veranstaltungen übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer nehmen, es sei denn in Fällen grober Fahrlässigkeit. Die Leitung versichert, den Teilnehmern gegenüber keine Gewalt, Nötigung oder Überredung zur Teilnahme an Übungen anzuwenden. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung und in Selbstbestimmung teil und versichert, keine Gewalt gegen sich selbst, andere Personen oder Gegenstände anzuwenden. Körperliche und psychische Erkrankungen geben Sie der Leitung bitte spätestens bei der Anmeldung bekannt. Körperliche und psychische Beeinträchtigungen und Krisen, die zwischen der schriftlichen Anmeldung und dem Ende der Veranstaltung auftreten, teilen Sie der Leitung bitte ebenfalls umgehend mit. Die Leitung behält sich vor, in Einzelfällen an einen Arzt oder eine Institution zu verweisen.
Wird ein Teilnehmer ausgeschlossen, weil er nach Ansicht der Leitung den Belastungen der Bildungsmaßnahme nicht gewachsen ist, wird die Teilnahmegebühr anteilmäßig zurückerstattet. Bisher verschwiegener chronischer Substanzmissbrauch oder andere verschwiegene psychische oder körperliche Beeinträchtigungen, die die (weitere) Teilnahme nach Ansicht der Leitung gefährlich oder unmöglich machen, führen leider ebenso zum Ausschluss des Teilnehmers unter Einbehaltung der Teilnahmegebühr als Ausfallgebühr wie unzumutbares wiederholtes Verhalten eines Teilnehmers.

7
Abstinenz

Wir bitten Sie, jeweils ab 12 Stunden vor Beginn von Terminen und Veranstaltungen und für dessen Dauer keine bewußtseinsverändernden Substanzen, insbesondere Alkohol, zu konsumieren.

8
Schweigepflicht
Wer außerdem teilnimmt und was die anderen Teilnehmer an Themen bringen: Für diese personenbezogenen Vorgänge bei Veranstaltungen respektieren Sie bitte die Schweigepflicht, damit der Schutzraum für alle Teilnehmer gewahrt bleibt.

9
Urheberrecht und Copyright
Skripte und Unterlagen, die bei Veranstaltungen ausgeteilt werden, sind ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt (auch im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit). Unerlaubtes Vervielfältigen und Weitergeben unserer Skripte und Unterlagen oder ihrer Inhalte verletzt das Urheberrecht. Gleiches gilt auch für Texte, Gestaltung und Bilder auf unseren Werbeprints und Internetseiten.
Bitte respektieren Sie unser geistiges Kapital.
Fälle, die uns bekannt werden, lassen wir strafrechtlich verfolgen.
Sie können sich gern an uns wenden, wenn Sie Unterlagen anderweitig verwerten möchten.

10
Einverständniserklärung

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklären Sie, dass Sie die hier beschriebenen Spielregeln kennen und sie als gültigen Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und uns akzeptieren.